Stimmberechtigte der Burgerkorporation

Die Vergabe des Burgerrechts ist im Art. 7 "Mitgliedschaft" in der Gemeindeordnung der Burgerkorporation geregelt:

Stimmberechtigt in der Burgerkorporation Uznach ist, wer das Burgerrecht besitzt.

Das Burgerrecht erlangt, wer in der politischen Gemeinde Uznach Wohnsitz hat, das Bürgerrecht der Ortsgemeinde Uznach besitzt und von einer Burgerin oder einem Burger der Burgerkorporation abstammt.

Das Burgerrecht kann erteilt werden an:

  • a) Personen, die sich um die Burgerkorporation Uznach besonders verdient gemacht haben.
  • b) Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Partnerinnen und Partner in eingetragener Partnerschaft von        Burgerinnen und Burgern, sofern sie das Bürgerrecht der Ortsgemeinde Uznach besitzen.